Kaskoschaden

 

Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungs-

nehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.

 

Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflicht-

schadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen).

In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

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Den Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und optimaler Qualität von Produkten, Beratung und Services zu be-

herrschen, ist ein wich-

tiger Wettbewerbs-

vorteil gegenüber anderen Anbietern.

Die Orientierung am Kunden muss dabei oberster Grundsatz sein.   

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vorteil gegenüber anderen Anbietern.

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